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Concursus duarum ist der Untergangsgrund der Einzelforderung durch anderweitige Herbeiführung desselben konkreten Erfolges, während die vertragliche Erfüllung unmöglich wird.

Begriffs-Nr.: 214

Englisch: Concursus duarum (183)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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