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Das altrechtliche bäuerliche Erbrecht bezweckte durch besondere Regeln den aus dem Erbrecht fliessenden nachteiligen Folgen für die Landwirtschaft, namentlich die Bodenverschuldung und der Bodenzersplitterung, entgegenzuwirken.

Begriffs-Nr.: 137

Englisch: Rural inheritance law (765)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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