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Die Bürgschaft ist der Vertrag, durch den sich jemand (Bürge) gegenüber dem Gläubiger eines Dritten verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen. Sie ist akzessorisch, das heisst in der Entstehung und im Umfang abhängig von der Hauptverbindlichkeit.

Begriffs-Nr.: 201

Englisch: Guarantee (424)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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