Eine Bistumserrichtung geschieht durch die Anweisung eines genau umschriebenen Gebietes für die kirchliche Zuständigkeit eines Bischofs und durch die kirchenrechtlich gültige Erhebung einer Kirche am Orte der Residenz zur Kathedrale.
Begriffs-Nr.: 187
Englisch: Bishopric establishment (128)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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