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Eine Bistumserrichtung geschieht durch die Anweisung eines genau umschriebenen Gebietes für die kirchliche Zuständigkeit eines Bischofs und durch die kirchenrechtlich gültige Erhebung einer Kirche am Orte der Residenz zur Kathedrale.

Begriffs-Nr.: 187

Englisch: Bishopric establishment (128)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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