Als Binnentrust wird ein Trust bezeichnet, bei dem einzig durch die Wahl des auf den Trust anwendbaren ausländischen Rechts ein Auslandbezug hergestellt wird, dies z.B. dadurch, dass der Trust, dessen Settlor, Trustee und Begünstigte alle Wohnsitz in der Schweiz haben, einem ausländischen Recht unterstellt wird.
Begriffs-Nr.: 185
Englisch: Domestic Trust (304)
Quelle: Marcel Lötscher, 22.04.2014
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