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Als Binnentrust wird ein Trust bezeichnet, bei dem einzig durch die Wahl des auf den Trust anwendbaren ausl&aumlndischen Rechts ein Auslandbezug hergestellt wird, dies z.B. dadurch, dass der Trust, dessen Settlor, Trustee und Beg&uumlnstigte alle Wohnsitz in der Schweiz haben, einem ausl&aumlndischen Recht unterstellt wird.

Begriffs-Nr.: 185

Englisch: Domestic Trust (304)

Quelle: Marcel Lötscher, 22.04.2014

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