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Die Bewilligung (Erlaubnis) ist eine bedingt einseitige Verfügung. Notwendige Voraussetzung für ihren rechtsgültigen Erlas ist der Antrag des Verfügungsempfängers. Ihrem Inhalte nach ist die Bewilligung eine für den Einzelfall wirksame Befreiung von einem allgemeinen rechtlichen Gebot oder Verbot.

Begriffs-Nr.: 180

Englisch: Authorisation (105)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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