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Jede Differenz zwischen einem veröffentlichten und dem im Nachhinein festgestellten, korrekten NAV gilt als Fehler, wenn die Differenz in einem anderen gemäss Fondsvertrag gerundeten Inventarwert resultiert hätte. Bewertungsfehler unterteilt man in wesentliche Fehler und unwesentliche Fehler.

Begriffs-Nr.: 179

Englisch: Estimation error (339)

Quelle: SFO D15 2010 m. e. E., 24.04.2010

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