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Bewegliche Sachen sind in betreibungsrechtlicher Sicht alle Vermögensgegenstände des Schuldners, welche nicht Liegenschaften darstellen, also alle körperlichen Mobilien und andere Rechte und Forderungen, auch wenn das dingliche Substrat, auf welches sie sich beziehen, eine Liegenschaft sein sollte

Begriffs-Nr.: 175

Englisch: Movable items (590)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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