Die Bestätigung ist die Erklärung des Urhebers des Rechtsgeschäfts, dass dasselbe weiterhin gültig sein solle.
Begriffs-Nr.: 167
Englisch: Confirmation (191)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
Die Bestätigung ist die Erklärung des Urhebers des Rechtsgeschäfts, dass dasselbe weiterhin gültig sein solle.
Begriffs-Nr.: 167
Englisch: Confirmation (191)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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