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Die zivilrechtliche Berufung (Appellation) ist ordentliches Rechtsmittel. Das Ziel ist nicht nur Verbesserung von Fehlern des Untergerichts in tatsächlicher oder rechtlicher Beziehung, sondern eine völlig neue Entscheidung des Rechtsstreites durch Fortsetzung und Erneuerung der Verhandlung und mit der grundsätzlichen Zulässigkeit neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel.

Begriffs-Nr.: 162

Englisch: Appeal (80)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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