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Die obligationenrechtliche Bereicherung ist die Vermögensvermehrung bestehend im Erwerb von Rechten oder in der Abwendung einer Vermögensverminderung zu Lasten des Vermögens eines benachteiligten Dritten.

Begriffs-Nr.: 156

Englisch: Enrichment (331)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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