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Eine Beleidigung ist die Verletzung der sozialen Geltung des Einzelnen nach Massgabe seiner privaten, beruflichen und öffentlichen Stellung. Die Beleidigung kann nicht als Ehrverletzung betrachtet werden, da die Ehre des Angegriffenen durch eine Beleidigung als solche in keiner Weise berührt wird.

Begriffs-Nr.: 154

Englisch: Insult (464)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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