Die Beihilfe ist die Vornahme von Unterstützungshandlungen ohne Teilnahme am Tatenentschluss und ohne Anteil an der finalen Tatherrschaft.
Begriffs-Nr.: 151
Englisch: Aid scheme (58)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
Die Beihilfe ist die Vornahme von Unterstützungshandlungen ohne Teilnahme am Tatenentschluss und ohne Anteil an der finalen Tatherrschaft.
Begriffs-Nr.: 151
Englisch: Aid scheme (58)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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