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Die Begriffsjurisprudenz ist jene Methode der Rechtsfindung, die die Rechtsordnung als ein geschlossenes System von Begriffen versteht, welche im Wege der Deduktion und somit mit den Mitteln der formalen Logik auslegt werden können.

Begriffs-Nr.: 145

Englisch: Legal terminology (528)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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