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Die versicherungsrechtliche Begünstigungsklausel ist die Ausübung des höchstpersönlichen Gestaltungsrechts des Versicherungsnehmers, einem Dritten ein eigenes Recht auf den Versicherungsanspruch (ganz oder teilweise) zu verschaffen. Sie macht den Versicherungsvertrag zu einem echten Vertrag zugunsten eines Dritten.

Begriffs-Nr.: 147

Englisch: Beneficiary clause (119)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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