Die versicherungsrechtliche Begünstigungsklausel ist die Ausübung des höchstpersönlichen Gestaltungsrechts des Versicherungsnehmers, einem Dritten ein eigenes Recht auf den Versicherungsanspruch (ganz oder teilweise) zu verschaffen. Sie macht den Versicherungsvertrag zu einem echten Vertrag zugunsten eines Dritten.
Begriffs-Nr.: 147
Englisch: Beneficiary clause (119)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!