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Begünstigung ist spontane Beistandsleistung nach der Tat, erfolgt zum Zwecke, dem Verbrecher die Vorteile seines Verbrechens zu sichern oder ihn der Strafe zu entziehen.

Begriffs-Nr.: 146

Englisch: Advantage (48)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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