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Das zivilrechtliche Baurecht ist eine Dienstbarkeit an fremden Grundstücken und gewährt das grundsätzlich übertragbare und vererbliche Recht, auf der Bodenfläche ein Bauwerk zu errichten oder beizubehalten, das rechtlich als Bestandteil des fremden Bodens erscheint oder eigenständig betrachtet wird. Das Baurecht kann im Grundbuch eingetragen werden.

Begriffs-Nr.: 138

Englisch: Building law (139)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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