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Die Baubewilligung ist der Entscheid der Gemeindebehörde, bzw. der entsprechenden Verwaltungsabteilung, dass die eingereichten Pläne den Vorschriften des Gesetzes entsprechen und das Baugespann mit den Plänen übereinstimme, so dass der Ausführung der Baute aus baupolizeilichen Gründen nichts entgegenstehe.

Begriffs-Nr.: 136

Englisch: Building permit (140)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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