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Banknoten sind unverzinsliche, unbefristete, auf einen bestimmten runden Betrag lautende Zahlungsversprechen an den Inhaber und sind mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Deckung versehen.

Begriffs-Nr.: 135

Englisch: Banknotes (112)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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