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Zum obligationenrechtlichen Begriff des Ausverkaufs gehören als wesentliche Merkmale eine aussergewöhnliche Begünstigung des Käufers sowie die zeitliche Beschränkung der Veranstaltung.

Begriffs-Nr.: 131

Englisch: Sale (766)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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