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Dieser Ansatz schliesst systematisch bestimmte Investments oder Investmentklassen wie Unternehmen, Branchen oder Ländern vom zulässigen Investment-Universum aus, wenn diese gegen spezifische Kriterien verstossen. Verbreitete Kriterien sind Waffen, Arbeitsrechts- und Menschenrechtsverletzungen, Umweltzerstörung, Korruption und Bestechung, Glückspiel, Kernenergie, Pornographie, Tabak und Tierversuche.

Begriffs-Nr.: 127

Englisch: Exclusions (349)

Quelle: FNG Glossar m. e. E., 28.05.2019

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