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Die gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung ist die aufgrund der Schlussbilanz zu erfolgender Verteilung von Geld- oder Übernahmewerten an die Gesellschafter (einfache Gesellschaft oder Personengesellschaften).

Begriffs-Nr.: 119

Englisch: Dispute (296)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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