Der buchhalterische Aufwand ist die rechnungsmässig festgestellte Wertsumme (Aufwandsseite) in der Erfolgsrechnung, welche zur Aufrechterhaltung des Betriebes nötig ist, damit die Wirtschaftsgüter derart in Bewegung gesetzt werden, dass die Zweckbestimmung der Unternehmung erreicht werden kann.
Begriffs-Nr.: 116
Englisch: Expenses (351)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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