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Das zivilrechtliche Aufgebot (Verkündungsverfahren) ist ein die Eheschliessung vorbereitender Akt der Bekanntmachung zwecks rechtzeitiger Mitteilung allenfalls bestehender Ehehindernisse.

Begriffs-Nr.: 113

Englisch: Squad (807)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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