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Der betreibungsrechtliche Arrest ist die auf Antrag eines Gläubigers und gestützt auf das Vorhandensein bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen vorgenommene Beschlagnahmung von Vermögensgegenständen des Schuldners zum Zwecke der Sicherung einer gegen ihn bereits eingeleiteten oder bevorstehenden Schuldbetreibung.

Begriffs-Nr.: 108

Englisch: Arrest (88)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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