Print Friendly, PDF & Email

Das Arbeitsrecht ist ein durch seine sozialen Zielsetzungen zu einem einheitlichen Rechtsgebiet zusammengefasster Inbegriff teils privatrechtlicher, teils öffentlichrechtlicher Natur nach begründeten Rechten und Pflichten.

Begriffs-Nr.: 106

Englisch: Labour law (506)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert