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Die versicherungsrechtliche Anzeigepflicht ist die für den Versicherungsnehmer als Antragsteller von Gesetzes wegen bestehender Pflicht, sämtliche bekannten und erheblichen Tatsachen im Rahmen des vom Versicherer vorgegebenen Fragebogens anzuzeigen. Erheblich sind diejenigen Gefahrentatsachen, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers den Vertrag abzuschliessen respektive einzugehen einen Einfluss haben können.

Begriffs-Nr.: 102

Englisch: Duty of disclosure (314)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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