Mündige Anleger entscheiden selber über ihre Anlagen. Je transparenter eine Anlage, desto weniger schutzbedürftig ist der mündige Anleger. Hohe Transparenz bietet dem Anleger die notwendigen Grundlagen für den Entscheid ober er mit der Verwaltung seines Vermögens einverstanden ist und ob ihm die Investition in ein Anlagevehikel entspricht. Anleger von vertraglichen Anlagefonds haben im Gegensatz zur direkten Aktienanlage keine Mitspracherechte.
Begriffs-Nr.: 85
Englisch: Investor protection and transparency (494)
Quelle: SFO D15 2010 m. e. E., 24.04.2010
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