Das rechtliche Fundament eines vertraglichen Fonds bildet der sogenannte Kollektivanlagenvertrag. Fonds sind gemeinschaftliche Kapitalanlagen, an denen grundsätzlich eine Vielzahl von Investoren partizipiert (sogenanntes Sammelvermögen). Gleichbehandlung ist das oberste Prinzip.
Begriffs-Nr.: 83
Englisch: Investor collective (492)
Quelle: SFO D15 2010 m. e. E., 24.04.2010
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