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Das rechtliche Fundament eines vertraglichen Fonds bildet der sogenannte Kollektivanlagenvertrag. Fonds sind gemeinschaftliche Kapitalanlagen, an denen grundsätzlich eine Vielzahl von Investoren partizipiert (sogenanntes Sammelvermögen). Gleichbehandlung ist das oberste Prinzip.

Begriffs-Nr.: 83

Englisch: Investor collective (492)

Quelle: SFO D15 2010 m. e. E., 24.04.2010

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