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Von Anlegern zum Zweck der gemeinschaftlichen Kapitalanlage aufgebrachte Vermögen, die von einer Fondsgesellschaft gemäss gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen verwaltet und von einer Depotbank gesondert aufbewahrt werden. Anlagefonds unterstehen in ihren Domizilländern in der Regel einer besonderen Gesetzgebung und Aufsicht. Sie können: a) offen oder geschlossen sein, b) unterschiedliche Rechtsformen aufweisen, c) allen oder nur bestimmten Anlegerkategorien angeboten werden und d) in Geldmarktinstrumente, Wertpapiere, Immobilien oder andere Vermögenswerte investieren und unterschiedliche Anlageziele und -strategien befolgen.

Begriffs-Nr.: 69

Englisch: Investment fund (481)

Quelle: Swiss Fund Data m. e. E., 20.10.2018

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