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Angestellte sind Dienstpflichtige, für deren Tätigkeit eine wissenschaftliche, künstlerische oder kaufmännische Ausbildung erforderlich ist, ferner jene, deren Tätigkeit ein besonderes Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn voraussetzt, wobei es nicht auf die Bezeichnung ihrer Stellung sondern auf das Mass der Selbstständigkeit und der Kompetenzen ankommt.

Begriffs-Nr.: 66

Englisch: Employees (325)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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