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Das Anerbenrecht wendet ein im Nachlass ein vorhandenes Gut einem Nachfolger unter günstigen Bedingungen zu und bezweckt, die Zersplitterung des Nachlasses durch Erbteilung respektive erbrechtlicher Auseinandersetzung verhindern zu wollen.

Begriffs-Nr.: 64

Englisch: Right of inheritance (753)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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