Print Friendly, PDF & Email

Als Amortisation gilt die gesetzlich festgelegte amtliche Kraftloserklärung von Wertpapieren nach öffentlicher Auskündigung und unbenütztem Ablauf der abgestuften Sperrfristen.

Begriffs-Nr.: 56

Englisch: Amortization (68)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert