Als Amortisation gilt die gesetzlich festgelegte amtliche Kraftloserklärung von Wertpapieren nach öffentlicher Auskündigung und unbenütztem Ablauf der abgestuften Sperrfristen.
Begriffs-Nr.: 56
Englisch: Amortization (68)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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