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Ein Alternativer Investmentfonds (AIF) wird von einem Alternativen Investmentfonds Manager verwaltet (AIFM). Für die Verwaltung von AIF ist eine Bewilligung gemäss AIFMG erforderlich. Überdies können AIFM zusätzlich auch eine Bewilligung für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen (z.B. individuelle Portfolioverwaltung, Anlageberatung, Vermittlung von Aufträgen) erlangen.

Begriffs-Nr.: 53

Englisch: Alternative Investment Fund Manager (AIFM) (65)

Quelle: FMA AT m. e. E., 30.10.2018

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