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Der Akkusationsprozess ist jede Gestaltung des Verfahrens, bei der die Gerichtshängigkeit einer Strafsache durch die Erhebung einer Anklage bedingt ist (Es gilt das Sprichwort: Wo kein Kläger, da ist auch kein Richter).

Begriffs-Nr.: 36

Englisch: Accusation process (19)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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