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Der Agenturvertrag ist ein Vertrag sui generis, durch den der Agent vom Geschäftsherrn ständig damit betraut wird, gegen Vergütung (Provision) für diesen Geschäfts zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschliessen. In Abgrenzung zum Dienstvertrag gilt es festzuhalten, dass es beim Agenturvertrag kein Unterordnungsverhältnis gibt.

Begriffs-Nr.: 33

Englisch: Agency contract (56)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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