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Bestätigung einer Bank, dass sich die betreffenden Anteile bei ihr im Depot eines im Ausland ansässigen Anlegers befinden und dass die Erträge auf dessen Konto gutgeschrieben werden. Bei Vorliegen eines Affidavits können schweizerische Anlagefonds, deren Erträge zu mehr als 80% aus ausländischen Quellen stammen, Erträge an Anleger mit Wohnsitz im Ausland ohne Abzug der schweizerischen Verrechnungssteuer ausschütten.

Begriffs-Nr.: 31

Englisch: Affidavit (53)

Quelle: Swiss Fund Data m. e. E., 20.10.2018

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