Emittenten haben Insiderinformationen unverzüglich zu veröffentlichen. Ziel ist es, die Informationen möglichst allen Marktteilnehmern zur gleichen Zeit zugänglich zu machen.
Begriffs-Nr.: 26
Englisch: Ad hoc disclosure requirements (39)
Quelle: FMA AT m. e. E., 30.10.2018
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