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Actio libera in causa ist Verwirklichung des in einem zurechnungsfähigen Zustande gefassten Entschlusses durch einen Willen, der infolge selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit zwar nicht direkt zurechenbar ist, der aber von vorneherein auch als Verwirklichung des ersten zurechenbaren Willens gelten soll.

Begriffs-Nr.: 22

Englisch: Actio libera in causa (23)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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