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Voraussetzungen zur Abweichung von der konstanten Praxis sind: Die geänderte Auslegung einer bestimmten gesetzlichen Vorschrift muss das Ergebnis einer ernsthaften, gründlichen neueren Untersuchung der Frage darstellen und sich auf Gründe stützen, die nach allgemeinen Auslegungsregeln geeignet sind, die Annahme, dass der wirkliche Wille des Gesetzes ein anderer sei, als der bisher angenommene, d. h. eines Irrtums in der Auslegung, stützen zu können.

Begriffs-Nr.: 18

Englisch: Deviation from constant practice (275)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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