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Sobald das Fehlen einer Prozessvoraussetzung oder das Vorliegen eines Prozesshindernisses feststeht, ist der Rechtsstreit bereits zur Endentscheidung im Sinne der Prozessabweisung entscheidungsreif.

Begriffs-Nr.: 14

Englisch: Absolutio ab instantia (7)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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