Ablösung ist eine Art der Aufhebung von Rechtsverhältnissen privatrechtlicher oder öffentlichrechtlicher Natur aufgrund einer Parteivereinbarung oder eines Staatsaktes.
Begriffs-Nr.: 4
Englisch: Replacement (737)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
Ablösung ist eine Art der Aufhebung von Rechtsverhältnissen privatrechtlicher oder öffentlichrechtlicher Natur aufgrund einer Parteivereinbarung oder eines Staatsaktes.
Begriffs-Nr.: 4
Englisch: Replacement (737)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!