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Ein sog. fehlgeleiteter Schlag Iiegt vor, wenn ohne eine Verwechslung des Angriffsgegenstandes der vorangestellte Erfolg durch Dazwischentreten von Umständen, die den vorgestellten Kausalverlauf ändern, nicht an dem primär angestrebten Gegenstand, wohl aber an einem andern nicht angestrebten Gegenstand eintritt, der dieselben Eigenschaften besitzt und an sich geeignet wäre den deliktischen Tatbestand zu verwirklichen.

Begriffs-Nr.: 3

Englisch: Aberratio ictus (1)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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