Die Aberkennungsklage als negative Feststellungsklage geht auf die gerichtliche Feststellung der Nichtexistenz der in Betreibung gesetzten Forderung. Bei Zusprechung der Klage fällt die ganze Betreibung mangels eines Substrates dahin.
Begriffs-Nr.: 2
Englisch: Action for withdrawal (34)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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